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Immobilien in Montenegro kaufen: Schritt-für-Schritt-Verfahren 2026 (Teil 2)

30. Juli 2026
Immobilien in Montenegro kaufen: Schritt-für-Schritt-Verfahren 2026 (Teil 2)

4. Vorbereitung des Kaufs

Nach der Einigung über den Kaufpreis und erfolgreicher rechtlicher Prüfung beginnt die Abwicklung des Kaufs.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird nach der Dokumentenprüfung in der Regel direkt der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet. Ein Vorvertrag ist nicht verpflichtend und wird nur genutzt, wenn die Bedingungen der späteren Transaktion zusätzlich abgesichert werden sollen.

Beim Kauf einer Wohnung in einem Neubauprojekt vom Bauträger wird zunächst ein Vorvertrag (predugovor) abgeschlossen. Darin werden Kaufpreis, Zahlungsplan, Baufristen und die Verpflichtungen der Parteien festgelegt. Nach Fertigstellung des Gebäudes und Erfüllung aller Vertragsbedingungen wird der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet.

Bei einer Anzahlung sollten Rückzahlungsbedingungen und Zahlungsablauf im Voraus festgelegt werden. Die Zahlung sollte per Banküberweisung erfolgen.

5. Vollständige rechtliche Prüfung (Due Diligence)

Der Anwalt prüft die gesamte Dokumentationskette, den städtebaulichen Status sowie alle Genehmigungen. Sämtliche Unterlagen werden in eine für Sie verständliche Sprache übersetzt. In dieser Phase kann der Kauf noch mit geringen Verlusten abgesagt werden.

6. Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar

Der endgültige Kaufvertrag (ugovor o kupoprodaji) wird ausschließlich bei einem staatlichen Notar in montenegrinischer Sprache unterzeichnet. Beherrscht der Käufer die Sprache nicht, ist ein vereidigter Dolmetscher vorgeschrieben. Der Notar überprüft die Identität der Parteien, das Eigentumsrecht und die Rechtmäßigkeit der Transaktion.

Die Restzahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung. Seit 2026 muss bei Transaktionen über 10.000 € mindestens eine Partei ein Konto bei einer montenegrinischen Bank besitzen. Barzahlungen über diesem Betrag sind verboten.


Fortsetzung: Immobilienkauf in Montenegro: Schritt-für-Schritt-Verfahren 2026 (Teil 3) — Steuern, Eigentumseintragung, Dokumentenerhalt und Immobilienkauf aus der Ferne.